Teilnahmebedingungen Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Teilnahmevoraussetzungen
- An den Veranstaltungen des Vereins Volkshochschulen in Dithmarschen e. V. kann jeder gemäß der Ankündigung teilnehmen. Soweit Zugangsvoraussetzungen beschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme und von den Teilnehmenden selbst zu prüfen.
- Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Anmeldungen
- Anmeldungen werden nur schriftlich und in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt.
- Ein Rücktritt von der Anmeldung muss – sofern nichts anderes angegeben ist – spätestens drei Werktage vor dem Kursbeginn schriftlich in der Geschäftsstelle vorliegen.
- Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt.
Entgelt
- Das Entgelt ergibt sich aus der aktuellen Ankündigung der Veranstaltung.
- Das Entgelt wird am ersten Veranstaltungstag fällig und ist auf das Konto des Vereins Volkshochschulen in Dithmarschen zu überweisen. Die Kontonummer lautet 103 810, die Bankleitzahl ist die 222 500 20 (Sparkasse Westholstein).
Organisatorische Änderungen
- Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.
- Der Verein Volkshochschulen in Dithmarschen kann auch sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt sowie die Dauer einer Veranstaltung ändern.
- Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen, kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Rücktritt und Kündigung durch den Verein Volkshochschulen in Dithmarschen
- Die Mindestzahl der Teilnehmer wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.
- Der Veranstalter kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Einheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer ohne Wert ist.
- Wird das geschuldete Entgelt nicht innerhalb von 10 Tagen nach Veranstaltungsbeginn entrichtet, kann der Verein Volkshochschulen in Dithmarschen unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung eine Vergütung von 5 %, höchstens € 20,00.
- Der Verein Volkshochschulen in Dithmarschen kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch schlechtes Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber Kursleitern, Teilnehmern oder Beschäftigten des Vereins Volkshochschulen in Dithmarschen,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften,
- Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
- Statt einer Kündigung kann der Veranstalter den Teilnehmer auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
- Der Vergütungsanspruch des Veranstalters wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
- Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner den Verein Volkshochschulen in Dithmarschen auf den Mangel hinzuweisen und ihm innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
- Der Vertragspartner kann den Vertrag kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Dies gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer wertlos ist.
- Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
- Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzugeben.
Schadenersatzansprüche
- Schadenersatzansprüche gegen den Verein Volkshochschulen in Dithmarschen sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.